Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Traumavereint“ (nachfolgend kurz „Verein“) hat am 06.07.2024 auf Grundlage seiner Satzung die folgende Beitragsordnung einstimmig beschlossen:

 

Beitragsordnung

§ 1 Grundlage

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit nach Anzahl der erschienenen Vorstandsmitglieder geändert werden.
  2. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung
  3. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern der Vorstand nichts Anderslautendes beschließt.

§ 2 Beitragsverpflichtung

  1. Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§ Mitglieder

  1. Es wird unterschieden zwischen aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern
    1. Aktive Mitglieder haben ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
    2. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Sie unterstützen die Tätigkeiten des Vereins durch ihren regelmäßigen Mitgliedsbeitrag und tragen zu einer Sicherung der Einnahmen bei.
    3. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und können nicht selbständig beitreten. Sie haben kein Stimmrecht auf der Mitgliedsversammlung.

§ 3 Beitragshöhe

  1. Der jährliche Mindestbeitrag für aktive Mitglieder und Fördermitglieder beträgt 12€/ je Kalenderjahr.
  2. Jedem aktiven Mitglied oder Fördermitglied ist es möglich den Beitrag auf eine Höhe nach eigenem Ermessen festzulegen.
    1. Eine Änderung der festgelegten individuellen Beitragshöhe ist bis zu 4 Wochen vor Beginn des Beitragsjahres möglich.
  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

 

§ 4 Zahlungen

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  2. Mitgliedsbeiträge bis zu einer Höhe von 120€ pro Jahr werden einmalig zum 01.03. des Geschäftsjahres oder bei Eintritt nach dem 01.03. des aktuellen Jahres jeweils 14 Tage nach der erfolgten Beitrittserklärung eingezogen.
  3. Bei Beiträgen über 120€ jährlich ist in Absprache mit Traumavereint e.V. eine monatliche oder quartalsweise Zahlung möglich.
  4. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
  5. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10€ an, die dem Mitglied ebenfalls in Rechnung gestellt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat muss nach einem solchen Vorfall erneut erteilt werden.

§ 5 Datenverarbeitung

  1. Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 6 Vereinsaustritt

  1. Die Mitgliedschaft bei Traumavereint verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte keine fristgerechte schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen.
  2. Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
  3. Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. November des Jahres erreicht hat.

Die Mitgliedschaft bei Traumavereint verlängert sich automatisch ohne schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.11.2024 in Kraft.